Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Stand 07.12.2017

1. Allgemeines – Geltungsbereich

1.1.  Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen uns Smart Hygiene GmbH, Hauptstraße 19, 8071
Grambach, mit der Firmenbuchnummer FN 259606 z („Smart Hygiene“) und dem Kunden.

1.2.  Kunden sind sowohl Verbraucher als auch Unternehmer.
Verbraucher sind Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes (KSchG) und somit natürliche oder juristische Personen, die keine Unternehmer sind.
Unternehmer sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, für die der gegenständliche Vertrag zum Betrieb ihres Unternehmens gehört. Unternehmen sind jede auf Dauer angelegte Organisation selbständiger wirtschaftlicher Tätigkeit, mögen sie auch nicht auf Gewinn gerichtet sein.

1.3.  Soweit nicht ausdrücklich gegenteiliges vereinbart wurde, gelten für sämtliche vertragliche Beziehungen ausschließlich diese, dem Kunden bekanntgegebenen AGB.
Diese AGB bilden zusammen mit der Auftragsbestätigung von Smart Hygiene die „Vereinbarungen“. Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung.

1.4.  Diese AGB legen den Umfang hinsichtlich der vertragsgegenständlichen Objekt- und Geschäftsaktivitäten fest.
Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Allfällige allgemeine Bedingungen des Kunden, die von den AGB der Smart Hygiene abweichen und diese widersprechen haben keine Gültigkeit. Stillschweigen von Smart Hygiene gegenüber anderslautenden Bedingungen oder Vertragsbestimmungen des Kunden gilt in keinem Fall als Zustimmung oder Anerkennung. Die Übernahme der Ware von Smart Hygiene gilt in jedem Fall als Anerkennung der AGB.

2. Angebot und Vertragsabschluss

2.1.  Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden. Technische sowie sonstige Änderungen bleiben im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten.

2.2.  Mit der Bestellung erklärt der Kunde verbindlich sein Vertragsangebot.
Die Bestellung des Vertragspartners gilt erst mit unserer Auftragsbestätigung als angenommen, womit ein Vertrag, die „Vereinbarung“, zustande kommt. Die Auftragsbestätigung von Smart Hygiene bestimmt den Umfang der Pflichten seitens Smart Hygiene gegenüber dem Kunden.

2.3.  Wir sind berechtigt, das in der Bestellung liegende Vertragsangebot innerhalb von zwei Wochen anzunehmen.
Bei auf elektronischem Wege bestellter Ware sind wir berechtigt, die Bestellung von 3 Werktagen nach Eingang bei uns anzunehmen. Wir sind berechtigt die Annahme der Bestellung – etwa nach Prüfung der Bonität des Kunden – abzulehnen. Wir sind berechtigt, die Bestellung auf eine haushaltsübliche Menge zu begrenzen.

2.4.  Der Vertragsabschluss mit Unternehmen erfolgt unter dem Vorbehalt, im Falle nicht richtig oder nicht ordnungsgemäßer Selbstbelieferung nicht oder nur teilweise zu leisten.
Im Falle der Nichtverfügbarkeit oder der nur teilweisen Verfügbarkeit der Leistung wird der Unternehmer unverzüglich informiert. Die Gegenleistung wird unverzüglich zurückerstattet.

2.5. Sofern der Verbraucher die Ware auf elektronischem Wege bestellt, wird der Vertragstext von uns gespeichert und den Kunden nebst den rechtswirksam einbezogenen AGB per Email nach Vertragsschluss nochmals zugesandt. 

3. Vorbereitung, Vertragslaufzeit und Verlängerung

3.1.  Überprüfung und vorbereitende Schädlingsbekämpfung:
Vor Auftragsbestätigung behalten wir uns das Recht vor, das Objekt des Kunden zu überprüfen, um eine Risikobewertung durchzuführen. Sofern eine solche Risikobewertung für den Kunden als entgeltliche Gefahrenanalyse durchgeführt wird, wird dies dem Kunden vorab von uns mitgeteilt und werden die entsprechenden Kosten gesondert im Angebot ausgewiesen.
Ausgehend von den Ergebnissen der Überprüfung können wir eine im Einzelfall mit dem Kunden vereinbarte vorbereitende Schädlingsbekämpfung durchführen.

3.2.  Vertragsbeginn: Die Vereinbarung tritt an dem Datum in Kraft, welches vertraglich festgelegt wurde. (Hier fehlt meines Erachtens noch eine Erklärung welcher Vertrag, etc.)

3.3.  Sofern vertraglich mit dem Kunden nicht abweichend vereinbart, beträgt die Vertragslaufzeit drei (3) Jahre ab Vertragsbeginn.

3.4.  Die Vereinbarung verlängert sich nach Ablauf der Vertragslaufzeit gemäß vorstehenden Punkt 3.3 automatisch um ein (1) weiteres Jahr, wenn er von einer der Parteien nicht bis längstens drei (3) Monate vor Ablauf schriftlich gekündigt wird. 

4. Eigentumsvorbehalt, Nutzungsrechte

4.1.  Wir behalten uns das Eigentum an unseren Waren und Geräten/Ausstattung bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises samt Nebenspesen vor.

4.2.  Der Kunde ist verpflichtet, die Waren und Geräte/Ausstattung während des Bestehens des Eigentumsvorbehalts pfleglich zu behandeln. Sofern Wartungs- und Inspektionsarbeiten erforderlich sind, hat der Kunde diese auf eigene Kosten regelmäßig durchzuführen.
Der Kunde hat uns unverzüglich schriftlich von allen Zugriffen Dritter auf die Ware zu unterrichten; insbesondere von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen, sowie von etwaigen Beschädigungen oder der Vernichtung der Ware. Der Kunde ist nicht berechtig die Ware einem Dritten zu übereignen, zu verpfänden oder sonst wie zu
überlassen. Einen allfälligen Besitzwechsel der Ware/Ausstattung sowie den eigenen Anschriftenwechsel hat der Kunde unverzüglich anzuzeigen. Im Falle einer Fremdfinanzierung des Kaufpreises sind wir berechtigt, ihren Eigentumsvorbehalt an den Dritten (Geldgeber) abzutreten.
Der Kunde hat uns alle Schäden und Kosten zu ersetzen, die durch einen Verstoß gegen diese Verpflichtungen und durch erforderliche Interventionsmaßnahmen gegen Zugriffe Dritter auf die Ware/Ausstattung entstehen.

4.3.  Wir sind berechtigt, bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, vom Vertrag zurückzutreten und die Ware/Ausstattung heraus zu verlangen. Daneben sind wir berechtigt, bei Verletzung einer Pflicht nach Punkt 4.2 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen vom Vertrag zurückzutreten und die Ware/Ausstattung heraus zu verlangen, wenn uns ein Festhalten am Vertrag nicht mehr zuzumuten ist.

4.4.  Die Be- und Verarbeitung der Ware/Ausstattung durch den Unternehmer erfolgt stets in unserem Namen und unserem Auftrag. Erfolgt eine Verarbeitung der Ware, so erwerben wir an der neuen Sache das Miteigentum im Verhältnis zum Wert der von uns gelieferten Ware. Dasselbe gilt, wenn die Ware/Ausstattung mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet oder vermischt wird. 

5. Rücktrittsrecht

5.1.  Hat der Verbraucher seine Vertragserklärung weder in dem vom Unternehmen für seine geschäftlichen Zwecke dauernd benützten Räumen oder bei einem von diesen dafür auf einer Messe oder einem Markt benützten Stand abgegeben, so kann er von seinem Vertragsantrag oder vom Vertrag zurücktreten. Dieser Rücktritt kann bis zum Zustandekommen des Vertrages oder danach binnen vierzehn (14) Tagen erklärt werden. Der Lauf dieser Frist beginnt mit der Ausfolgung einer Urkunde, die den Namen und die Anschrift des Unternehmens, die zur Identifizierung des Vertrags notwendigen Angaben sowie eine Belehrung über das Rücktrittsrecht, die Rücktrittsfrist und die Vorgangsweise für die Ausübung des Rücktrittsrechtes enthält, an den Verbraucher, frühestens jedoch mit dem Zustandekommen des Vertrags. Bei Kaufverträgen über Waren mit dem Tag an dem der Verbraucher den Besitz an der Ware erlangt.

5.2.  Das Rücktrittsrecht steht dem Verbraucher nicht zu,
a) wenn er selbst die geschäftliche Verbindung mit uns zwecks Schließung dieses Vertrages angebahnt hat;
b) wenn dem Zustandekommen des Vertrages/Vereinbarung keine Besprechung zwischen den Beteiligten oder deren Beauftragen vorangegangen sind oder
c) bei Verträgen, bei denen die beiderseitigen Leistungen sofort zu erbringen sind, wenn sie üblicherweise von uns außerhalb unserer Geschäftsräume geschlossen werden und das vereinbarte € 25,00 nicht übersteigt;
d) bei Verträgen, die dem Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz unterliegen, oder
e) bei Vertragserklärungen, die der Verbraucher in körperlicher Abwesenheit von uns abgegeben hat.
Die Erklärung des Rücktritts ist an keine bestimmte Form gebunden. Die Rücktrittsfrist ist gewahrt, wenn die Rücktrittserklärung innerhalb der Frist abgesendet wird.

5.3.  Tritt der Verbraucher vom Vertrag zurück, so hat er sämtliche empfangene Leistungen zurückzustellen und uns ein angemessenes Entgelt, einschließlich einer Entschädigung
für eine allfällig damit verbundene Verminderung des gemeinen Wertes der Leistung zu bezahlen.
Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz:
Der Verbraucher kann gemäß § 11 FAGG von einem Fernabsatzvertrag oder einem außerhalb von unseren Geschäftsräumen geschlossenen Vertrag binnen vierzehn (14) Tagen ohne
Angabe von Gründen, zurücktreten.
Die Frist zum Rücktritt beginnt
a) Mit dem Tag, an dem der Verbraucher oder ein vom Verbraucher benannter, nicht als Beförderer tätiger Dritter den Besitz an der Ware erlangt;
b) wenn der Verbraucher mehrere Waren im Rahmen einer einheiltichen Bestellung bestellt hat, die getrennt geliefert werden, mit dem Tag, an dem der Verbraucher oder ein vom Verbraucher benannter, nicht als Beförderer tätiger Dritter, den Besitz an der zuletzt gelieferten Ware erlang;
c) bei Lieferung einer Ware in mehreren Teilsendungen mit dem Tag, an dem der Verbraucher oder ein vom Verbraucher benannter, nicht als Beförderer tätiger Dritter den Besitz an der letzten Teilsendung erlangt;
d) bei Verträgen über die regelmäßige Lieferung von Waren über einen festgelegten Zeitraum hinweg mit dem Tag an dem der Verbraucher, oder ein vom Verbraucher benannter, nicht als Beförderer tätiger Dritter den Besitz an der zuerst gelieferten Ware erlangt.
Der Rücktritt ist in Textform zu erklären und kann unter Verwendung des Anhang-Widerrufsformulars gemäß Anhang 1 dieser ABG erfolgen.
Der Verbraucher hat gemäß FAGG kein Rücktrittsrecht bei Fernabsatz- oder außerhalb von unseren Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen über
a) Dienstleistungen, hinsichtlich derer wir aufgrund eines ausdrücklichen Verlangens des Verbrauchers noch vor Ablauf der Rücktrittsfrist gemäß § 11 FAGG mit der Vertragserfüllung begonnen haben und welche sodann vollständig erbracht wurden;
b) Waren, die nach Kundenspezifikationen angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind;
c) Waren, deren Verfallsdatum schnell überschritten würde;
d) Waren, die versiegelt geliefert werden und aus Gründen des Gesundheitsschutzes oder aus Hygienegründen nicht zur Rückgabe geeignet sind, sofern deren Versiegelung nach der Versiegelung nach der Lieferung entfernt wurde;
e) Waren, die nach ihrer Lieferung aufgrund ihrer Beschaffenheit untrennbar mit anderen Gütern vermischt wurden;
Der Verbraucher hat weiters kein Rücktrittsrecht bei Verträgen über dringende Reparaturoder Instandhaltungsarbeiten, bei denen der Verbraucher uns ausdrücklich zu einem Besuch
zur Ausführung dieser Arbeiten aufgefordert hat. Erbringen wir bei einem solchen Besuch weitere Dienstleistungen, die der Verbraucher nicht ausdrücklich verlangt hat, oder liefern wir
Waren, die bei der Instandhaltung oder Reparatur nicht unbedingt als Ersatzteile benötigt werden, so steht dem Verbraucher hinsichtlich dieser zusätzlichen Dienstleistungen oder
Waren das Rücktrittsrecht zu.
Im Falle des Rücktritts trifft den Verbraucher die Pflicht zur unverzüglichen Rücksendung der Ware (spätestens vierzehn (14) Tage nach Abgabe der Rücktrittserklärung) und Tragung der Kosten für die Rücksendung sowie bei Waren, die wegen ihrer Beschaffenheit üblicherweise nicht auf dem Postweg versendet werden können, die Höhe der Rücksendungskosten. Für bereits in Anspruch genommene Dienstleistungen ist der Verbraucher im Fall seines Rücktritts vom Vertrag zur Zahlung eines anteiligen Betrages für die bereits erbrachten Leistungen verpflichtet.

6. Preise und Zahlungsbedingungen

6.1.  Die angebotenen Preise sind Tagespreise und gelten bis auf Widerruf. Preisangaben sind freibleibend. Unsere Preise sind in € (Euro) angegeben. (Die gesetzliche Umsatzsteuer wird zusätzlich in der jeweils gültigen Höhe in Rechnung gestellt.)
Allfällige Nebengebühren sind vom Kunden selbst zu bezahlen. Versandspesen, Lieferungskosten werden gesondert ausgewiesen. Die jeweilige Zahlungsart ist im Angebot bzw. in der Auftragsbestätigung angegeben.

6.2.  Der Kunde verpflichtet sich, nach Erhalt der Leistung innerhalb der auf der Auftragsbestätigung angegebenen Frist den Kaufpreis zu bezahlen. Der Kunde ist verpflichtet, die vertraglich vereinbarte Jahresgebühr zu bezahlen. Die Jahresgebühr hat der Kunde jährlich im Voraus zu leisten.

6.3.  Nach Ablauf dieser Frist ist der Kunde in Zahlungsverzug und es gelten Verzugszinsen im gesetzlichen Ausmaß als vereinbart.
a) Der Verbraucher hat während des Verzugs die Geldschuld in Höhe von 4 % über dem Basiszinssatz zu verzinsen.
b) Der Unternehmer hat während des Verzugs die Geldschuld in Höhe von 9,2 % über dem Basiszinssatz zu verzinsen. Gegenüber dem Unternehmer behalten wir uns vor, einen höheren Verzugszinsschaden nachzuweisen und geltend zu machen.
Der Kunde verpflichtet sich, alle mit der Eintreibung der Forderung verbundenen Kosten und Aufwände, wie insbesondere Inkassospesen oder sonstige für eine zweckentsprechende Rechtsverfolgung notwendige Kosten zu tragen.

6.4.  Der Unternehmer hat ein Recht zur Aufrechnung nur, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt wurden oder durch uns anerkannt wurden.
Der Verbraucher hat ein Recht zur Aufrechnung nur für den Fall unserer Zahlungsunfähigkeit oder für Gegenforderungen, die im rechtlichen Zusammenhang mit der Verbindlichkeit des Verbrauchers stehen, die gerichtlich festgestellt oder durch uns anerkannt worden sind.
Der Unternehmer ist nicht zur Zurückbehaltung von Zahlungen berechtigt.

6.5.  Bei Teillieferungen sind Teilrechnungen stets zulässig.
Im Falle der Vereinbarung von Teilzahlungen tritt Terminverlust/Zahlungsverzug ein, wenn auch nur eine Teilzahlung unpünktlich oder nicht in voller Höhe erfolgt. Mit Eintritt des Terminverlustes wird der gesamte noch aushaftende Restbetrag sofort zur Zahlung fällig. Bei Terminverlust steht uns das Recht zu, die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware ohne Rücktritt vom Kaufvertrag in Verwahrung zu nehmen, bis die gesamte Forderung vollständig samt Nebenkosten abgedeckt ist.

6.6.  Es wird ausdrücklich Wertbeständigkeit der Forderung plus Nebenforderung/Jahresgebühr vereinbart. Als Maß der Berechnung der Wertbeständigkeit dient der vom Österreichischen Statistischen Zentralamt monatlich verlautbarte Verbraucherpreisindex (VPI 2015 = 100) oder ein an seine Stelle tretender Index. Als Bezugsgröße dient die für den Monat des Vertragsabschlusses errechnete Indexzahl.
Wir können die Jahresgebühr gegenüber Unternehmern erhöhen. Eine Erhöhung der Jahresgebühr muss von uns mindestens drei (3) Monate vor Erhöhung der Gebühr angekündigt werden. Erhöhen wir die Preise um mehr als den von der Statistik Austria monatlich verlautbarten Verbraucherpreisindex (VPI 2015 = 100) plus drei Prozent (3%), so ist der Kunde berechtigt, die Vereinbarung zu kündigen. Die Kündigung muss innerhalb von dreißig (30) Tagen, nachdem der Kunde die Mitteilung von uns bezüglich der Erhöhung erhalten hat, erfolgen.
Sofern es sich um ein Verbrauchergeschäft handelt, werden jedenfalls während der ersten zwei Monate ab Vertragsabschluss keine Preisveränderungen – es sei denn, diese wurden im Einzelnen ausdrücklich ausgehandelt – in Rechnung gestellt.
Wir behalten uns das Recht vor, dem Kunden, zusätzlich zur Jahresgebühr, die Kosten für weitere von uns durchgeführte und vom Kunden beauftragte Leistungen wie zum Beispiel Expressdienstleistungen, technische Dienstleistungen und Problembehandlung zu berechnen.

6.7.  Dienstleistungen einschließlich der Schulung und Einarbeitung der Mitarbeiter des Vertragspartners werden laut geltender Dienstleistungspreisliste verrechnet. Für Dienstleistungen, die an Samstagen/Sonntagen und anderen Zeiten als der Normalarbeitszeit (Montag bis Donnerstag 07:30 Uhr bis 16:30 Uhr, Freitag 07:30 Uhr bis 12:00 Uhr), sowie an Feiertagen erbracht werden, wird ein Zuschlag in Höhe des § 10 Abs. 1 Z 1 des Österreichischen Arbeitszeitgesetzes in Rechnung gestellt, wobei der Berechnung, der sich aus der Preisliste ergebende Normalstundensatz zu Grunde gelegt wird.
In Durchführung des Auftrages anfallende Reisekosten und Spesen sind von dem Kunden neben dem vereinbarten Preis zu tragen. 

7. Änderungen der Vereinbarung

7.1.  Wir sind gegenüber Unternehmern berechtigt, sachlich gerechtfertigte und angemessene Änderungen an der Vereinbarung, einschließlich dieser Bedingungen, vorzunehmen.
Wir informieren den Kunden über diese Änderung mindestens drei (3) Monate vor Umsetzung der Änderungen.

7.2.  Wir sind berechtigt, die Vereinbarung, einschließlich dieser Bedingungen, mit sofortiger Wirkung zu ändern, wenn wir besondere Gründe für diese Änderungen haben. Solche besonderen Gründe beinhalten unter anderem Änderungen der geltenden Rechtsvorschriften, welche nach unserer Ansicht die Änderungen notwendig machen. Wir informieren den Kunden über solche Änderungen.

7.3.  Akzeptiert der Kunde die Änderungen nicht, ist der Kunde berechtigt, die Vereinbarung zu kündigen. Die Kündigung muss innerhalb von zehn (10) Tagen, nachdem der Kunde die Mitteilung von uns bezüglich der Änderungen erhalten hat, erfolgen. Im Falle einer solchen Kündigung werden wir nur den noch nicht verbrauchten Anteil der im Voraus bezahlten Gebühr zurückerstatten. 

8. Pflichten von Smart Hygiene

8.1.  Wir werden am Objekt die Schädlingsbekämpfung durchführen. Die Art der Schädlingsbekämpfung wird von uns von Fall zu Fall festgelegt, und zwar unter Berücksichtigung des menschlichen Wohlergehens und von Umweltaspekten. Falls die Vereinbarung Schädlingsbekämpfung bei Mobilien umfasst und die Schädlingsbekämpfung an einem anderen Ort als dem Objekt notwendig ist, so ist der Kunde für alle notwendigen Kosten in Bezug auf den Transport der Mobilien verantwortlich.

8.2.  Wir arbeiten aktiv daran, alle Risiken hinsichtlich der Arbeitsbedingungen am Objekt zu vermindern, dies insbesondere bei der Durchführung der Schädlingsbekämpfung und der Anbringung und Installation von Ausstattungen.

8.3.  Wir stellen dem Kunden die Dokumentation zu Überprüfungen, Vorschlägen von Maßnahmen, Ableseprotokollen usw. in Verbindung mit der Vereinbarung zur Verfügung. Der Kunde kann die Dokumentation in seinem eigenen Geschäftsbereich frei verwenden. Die Bereitstellung der Dokumentation dient jedoch ausschließlich dem Vertrauen des Kunden und wir stellen die Dokumentation nur zu der Bedingung zur Verfügung, dass wir niemals für den Inhalt der Dokumentation gegenüber Dritten haftbar werden.

8.4.  Wir sind nicht verpflichtet bauliche Maßnahmen oder andere Eingriffe in Gebäude vorzunehmen, sofern dies nicht an anderer Stelle der Vereinbarung ausdrücklich angeführt ist. Unsere Pflichten beinhalten jedoch die Montage und Demontage eigener Gegenstände.

8.5.  Unsere Pflichten beinhalten nicht die professionelle Behandlung von Lebensmitteln, sofern dies nicht ausdrücklich vereinbart wurde.

8.6.  Unsere Pflichten beinhalten nicht Schädlingsbekämpfung bei Mobilien und/oder Waren, sofern es nicht ausdrücklich anders und nach Maßgabe der Bestimmungen von Punkt 8.1 vereinbart wurde.

8.7.  Dienstleistungen werden von uns während unserer normalen Betriebszeiten durchgeführt, sofern nicht ausdrücklich anderes vereinbart wurde. 

9. Pflichten des Kunden

9.1.  Der Kunde ist verpflichtet:

uns Zugang zum Objekt gemäß unseren Anweisungen zu gewähren;
alle Ausstattungen bereitzustellen, die für uns notwendig sind, zum Zugang zum Objekt zu erhalten. Dies umfasst unter anderem Leitern und Luftbrücken;
alle Vorbereitungen vor der Schädlingsbekämpfung gemäß unseren Anweisungen durchzuführen. Dies beinhaltet unter anderem bauliche Maßnahmen laut unseren Anweisungen;
sorgfältig alle unsere Anweisungen zu befolgen;
sicherzustellen, dass alle relevanten Flächen oder Teile des Objektes zur Platzierung oder Montage von Ausstattungen durch uns zugänglich sind;
 sicherzustellen, dass gemäß unseren Anweisungen ausreichende Stromversorgung vorhanden ist, wenn elektrische oder elektronische Ausstattungen montiert werden oder wurden. Dies kann eine Stromversorgung über das Stromnetz oder Batteriestrom sein;
die volle Verantwortung am Objekt, für elektrische Überprüfungen, die elektrische Sicherheit und für alle Maßnahmen zur elektrischen Sicherheit zu übernehmen;
uns über alle speziellen Bedingungen in Bezug auf das Objekt zu informieren. Dies umfasst unter anderem alle sensiblen Gebiete oder Sperrgebiete, sowie alle Einschränkungen in Bezug auf die Zugänglichkeit dieser Gebiete und/oder von Teilen des Objektes. Der Kunde ist verpflichtet, uns alle speziellen Ausstattungen oder Ähnliches in dem Umfang zur Verfügung zu stellen, welcher notwendig ist, um Zugang zum gesamten Objekt oder zu Teilen davon zu haben;
uns unverzüglich in Kenntnis zu setzen, wenn der Kunde bemerkt, dass unser Eigentum, einschließlich Feuerlöscher, Beschilderung oder Kontrollstationen beschädigt, bewegt, benutzt oder ähnliches worden ist; und
uns unverzüglich in Kenntnis zu setzen, wenn dem Kunden Umstände oder Ereignisse in Bezug auf die Vereinbarung bekannt werden, welche die Vereinbarung oder die Erfüllung der Vereinbarung seitens einer Partei betreffen könnten, oder von welchen der Kunde vermutet, dass sie die Vereinbarung oder die Erfüllung der Vereinbarung seitens einer Partei betreffen könnten.

9.2.  Der Kunde trägt die volle Verantwortung am Objekt in Übereinstimmung mit den geltenden Rechtsvorschriften im Bereich Arbeitsumfeld. Der Kunde muss, gleich ob dies von den Rechtsvorschriften bezüglich des Arbeitsumfeldes gefordert wird oder nicht, eine sichere Arbeitsumgebung für unsere Mitarbeiter schaffen. Dies schließt die Verpflichtung des Kunden mit ein, Informationen zur Verfügung zu stellen und alle Maßnahmen zur Schaffung einer sicheren Arbeitsumgebung für unsere Mitarbeiter zu treffen.

9.3.  Der Kunde ist nach Montage und/oder Demontage unseres Eigentums und/oder nach der Schädlingskontrolle verantwortlich für die Wiederherstellung des Gebäudes.

9.4.  Höhere Gewalt:
Falls wir unsere vertraglichen Pflichten nicht erfüllen können oder die Erfüllung dieser unangemessen erschwert wird und zwar durch Umstände, über welche wir keine Gewalt haben, dann sind wir nicht verpflichtet unsere Pflichten zu erfüllen, solange die fraglichen Umstände die Erfüllung der Pflichten verhindern oder diese unangemessen erschweren, auch nicht für einen angemessenen darauffolgenden Zeitraum. Solche Umstände schließen unter anderem Folgendes mit ein: Krieg, Mobilmachung, Aufruhr, Enteignung, Währungsbeschränkungen, Mangel an Transportmitteln, allgemeine Warenknappheit, Treibstoffbeschränkungen, Störungen des Arbeitsmarktes, Unterbrechungen bei Hardware oder Software, Aktivitäten des Zivilschutzes oder des Bundesheeres, außergewöhnliche Wetterbedingungen oder jeden anderen Umstand, der außerhalb der Kontrolle von uns liegt.
Falls ein Umstand wie oben beschrieben uns daran hindert, unsere Pflichten innerhalb von sechs (6) Monaten zu erfüllen, oder die Erfüllung dieser für mehr als sechs (6) Monate unangemessen erschwert wird, können beide Parteien mit sofortiger Wirkung die Vereinbarung kündigen, indem die jeweils andere Partei schriftlich darüber in Kenntnis gesetzt wird. 

10. Ausstattung

10.1.  Sofern nicht ausdrücklich anderes vereinbart wurde, bleiben wir Eigentümer an der beim Kunden verwendeten Ausstattung.
10.2.  Der Kunde ist mit einer verschuldensunabhängigen Haftung verantwortlich für unser Eigentum. Der Kunde haftet für jede Beschädigung, den Verlust und den Untergang unseres Eigentums.

10.3.  Wir sind berechtigt, bei Ablauf, Auflösung oder Kündigung der Vereinbarung unser gesamtes Eigentum wieder an uns zu nehmen.

10.4.  Der Kunde ist auf eigene Kosten für die Entsorgung der Schädlingsbekämpfungsmittel des Kunden verantwortlich, wobei die Entsorgung umweltfreundlich und in Übereinstimmung mit den geltenden Rechtsvorschriften durchgeführt werden muss.
Auf unsere Aufforderung entsorgt der Kunde auf eigene Kosten unsere Ausstattung und zwar in umweltfreundlicher Art und Weise und in Übereinstimmung mit den geltenden Rechtsvorschriften. Auf Anfrage des Kunden können wir diesen dabei unterstützen und unsere Ausstattung für eine gesonderte Gebühr zu entsorgen. 

11. Erfüllungsort, Gefahrtragung und Gefahrübergang

11.1.  Erfüllungsort ist „Smart Hygiene GmbH“, Hauptstraße 19, 8071 Grambach.

11.2.  Für Beschädigungen und Verluste während des Transportes haften wir nicht. Mangels besonderer Versandvorschriften des Kunden haben wir die Versendung auf dem nach
unserem Ermessen besten Wege zu bewirken. Werden vom Kunden keine anderweitigen Vorschriften über die Versicherung gegen Transportschäden gemacht, so kann dies auf Kosten des Kunden von uns ohne weiteres vorgenommen werden. Eine Versicherungspflicht unsererseits besteht jedoch nicht.

11.3.  Beim Download und beim Versand von Daten via Internet geht die Gefahr des Untergangs und der Veränderung der Daten mit Überschreiten der Netzwerkschnittstelle auf den Kunden über.

11.4.  Der Übergabe steht es gleich, wenn der Kunde mit der Annahme in Verzug ist.

11.5. Dem Besteller wird in seinem eigenen Interesse empfohlen, bei Beschädigungen der Lieferung die Post oder Bahn als Transporteur unverzüglich zu benachrichtigen, um allfällige Rechte zu wahren. 

12. Abnahme und Teillieferung

12.1.  Der Kunde ist verpflichtet, die von uns zur Verfügung gestellten Lieferungen und Leistungen abzunehmen.

12.2.  Unsere Lieferungen und Leistungen sind mitunter teilbar. Bei Teillieferungen sind Teilabnahmen zulässig. Mit der Lieferung „ab Werk“ gelten gelieferte Waren (Ausstattung) als angenommen.
Sofern Installations- oder Einschulungsleistungen vereinbart sind, gilt die Leistung zum frühesten der nachfolgenden Zeitpunkte als abgenommen:

wenn die Abnahme vom Kunden oder dessen Endkunden bestätigt wird;
wenn die installierte Lieferung oder Leistung oder Einschulung operativ beim Kunden oder dessen Endkunden erfolgte bzw. in Betrieb genommen wurde;
oder spätestens 4 Wochen nach erfolgter Installation.

Dienst- und Regieleistungen gelten mit tatsächlicher Erbringung als abgenommen.

12.3.  Stellt der Kunde nach Abnahme wesentliche Mängel fest, so ist er berechtigt diese im Rahmen der Gewährleistung (vgl. Punkt 13 dieser AGBs) geltend zu machen. 

13. Gewährleistung

Für Verbrauchergeschäfte gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen laut Konsumentenschutzgesetz (KSchG), in allen anderen Fällen gilt:

13.1.  Der Gewährleistungsanspruch gilt nur dann, wenn der Kunde die aufgetretenen Mängel unverzüglich und schriftlich angezeigt hat. Der Kunde hat die Lieferung und Leistungen sofort nach Anlieferung bzw. Erbringung eingehend zu untersuchen.
Beanstandungen wegen unvollständiger Lieferung oder entdeckter Mängel sind sofort nach Empfang der einzelnen Lieferungen und Leistungen schriftlich anzuzeigen, anderenfalls diese als vorbehaltlos angenommen gelten und auf diesbezügliche Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüche verzichtet wird. Verdeckte Mängel sind uns innerhalb  angemessener Frist ab Entdeckung schriftlich anzuzeigen. Der Mangel ist nach Art und Umfang so deutlich zu kennzeichnen, dass wir den Grund der Beanstandung deutlich erkennen können. Der Kunde ist verpflichtet für die einstweilige Aufbewahrung der beanstandeten Ware zu sorgen.
Den Kunden trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge.

13.2.  Für allfällige Mängel wird nach unserer Wahl Gewähr durch Verbesserung oder Austausch geleistet.

13.3.  Wir geben gegenüber unseren Kunden keine Garantien im Rechtssinne ab.
Herstellergarantien bleiben hiervon unberührt. 

14. Verzug

14.1.  Liefer- und Leistungsverzug:
Die Lieferfristen und -termine werden von uns nach Möglichkeit eingehalten: Sie sind, falls sie nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden, unverbindlich und verstehen sich immer als voraussichtlicher Zeitpunkt der Bereitstellung und Übergabe an den Kunden.
Ein Rücktritt vom Vertrag bzw. der Vereinbarung durch den Kunden wegen Lieferverzug ist nur unter Setzung einer angemessenen – zumindest 2-wöchigen – Nachfrist möglich. Der Rücktritt ist mittels eingeschriebenen Briefes geltend zu machen. Das Rücktrittsrecht bezieht sich nur auf den Lieferungs- oder Leistungsteil, bezüglich dessen Verzug vorliegt.

14.2.  Abnahmeverzug:
Bei nicht rechtzeitiger Abnahme sind wir berechtigt, die versandfertige Ware auf Kosten und Gefahr des Bestellers für vier (4) Wochen einzulagern und unter Belastung aller entstehenden Kosten als geliefert in Rechnung zu stellen. Bei Abnahmeverzug über den genannten Zeitraum hinaus, sind wir auf jeden Fall berechtigt, vom Vertrage zurückzutreten und unbeschadet weitergehender Ansprüche vom Besteller eine 30%-ige Stornogebühr zu begeehren.
Bestellte Ware wird ausnahmslos nicht zurückgenommen. Etwaige Rücklieferungen werden daher nicht angenommen und auf Kosten und Gefahr des Bestellers zurückgeschickt. 

15. Kündigung aus wichtigem Grund

15.1.  Jeder Vertragspartner ist berechtigt, die Vereinbarung aus wichtigem Grund schriftlich vorzeitig und fristlos zu kündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn der jeweils andere Vertragspartner trotz schriftlicher Abmahnung und Androhung der Kündigung wesentliche Verpflichtungen aus der Vereinbarung verletzt. Der Kunde ist berechtigt, die Vereinbarung aus wichtigem Grund schriftlich vorzeitig und fristlos zu kündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn wir trotz schriftlicher Abmahnung und Androhung der Kündigung wesentliche Verpflichtungen aus der Vereinbarung grob verletzten. Im Falle einer solchen Kündigung aus wichtigem Grund werden wir gegebenenfalls nur den jeweils
betroffenen anteiligen Betrag der im Voraus vom Kunden bezahlten Gebühr zurückerstatten.

15.2.  Wir sind berechtigt, die Vereinbarung aus wichtigem Grund schriftlich vorzeitig und fristlos zu kündigen und/oder die eigenen Leistungen mit sofortiger Wirkung auszusetzen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn der Kunde trotz schriftlicher Abmahnung und Androhung der Kündigung

wesentliche Verpflichtungen aus der Vereinbarung, wie insbesondere jene in Punkt 9 grob verletzt;
seiner Zahlungsverpflichtung nicht bis zum vertraglich vereinbarten Zeitpunkt nachgekommen ist;
seinen vertraglichen Mitwirkungspflichten nicht nachgekommen ist;
nicht unsere Anweisungen befolgt hat.

Weiters haben wir ein Kündigungsrecht aus wichtigem Grund im Falle von Änderungen der geltenden Rechtsvorschriften sowie bei einer Änderung in den Geschäftsaktivitäten des Kunden. Wenn wir Anspruch auf Erstattung des entgangenen Gewinns und Erstattung aller unserer anfallenden Kosten und Verluste.  

16. Schadenersatz

16.1.  Zum Schadenersatz sind wir in allen in Betracht kommenden Fällen nur im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit verpflichtet. Bei leichter Fahrlässigkeit haften wir
ausschließlich für Personenschäden. Die Haftung verjährt in 6 Monaten ab Kenntnis des Kunden von Schaden und Schädiger, jedenfalls in zwei Jahren nach Erbringung
der Leistung oder Lieferung.

16.2.  Für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn, Zinsverluste, unterbliebene Einsparungen, Folge- und Vermögensschäden, Schäden aus Ansprüchen Dritter sowie für den Verlust von Daten und Programmen und deren Wiederherstellung haften wir nicht.

16.3.  Die vertragliche Haftung überschreitet auch keinesfalls den Wiederbeschaffungswert des beschädigten Eigentums. Diese ist auch durch die Höhe der geringsten vertraglichen Jahresgebühr begrenzt.

16.4.  Wir haften niemals für Schäden, welche direkt oder indirekt von Schädlingen verursacht wurden, außer die Schäden wurden durch eine nachlässige Untersuchung von uns verursacht oder signifikant verschlimmert, oder die Schäden entstanden durch eine unzulässige Verzögerung der Durchführung einer Schädlingsbekämpfung durch uns, nachdem wir das Vorhandensein von Schädlingen festgestellt hatten oder davon in Kenntnis gesetzt worden sind. Im Falle einer solchen Haftung gilt die Haftungsbeschränkung wie in 9.1 bis 9.3 dargelegt. Wir haften niemals für Schäden, welche von Mikroorganismen, Allergenen, Giften, Chemikalien oder fremden Objekten verursacht wurden.

16.5.  Wir haften niemals für Schäden, welche direkt oder indirekt durch Feuer entstanden sind, wenn ein solches Feuer auf unsachgemäßen Feuerschutz oder auf inkorrekte
Informationen seitens des Kunden in Bezug auf den Zustand des Objektes zurückgeführt werden kann.

16.6.  Alle Angaben von uns bezüglich der elektrischen Sicherheit des Kunden sind nur Empfehlungen. Wir haften niemals für inkorrekte Empfehlungen oder für das Fehlen solcher Empfehlungen.

16.7.  Wir haften niemals für Gebühren, Geldstrafen, Bußgelder, Vertragsstrafen oder ähnliche Sanktionen, die dem Kunden nach einer Überprüfung oder einem Vorfall auferlegt werden.

16.8.  Wir haften niemals für Gebühren, die dem Kunden im Zuge von Kontrollen oder Überprüfungen gemäß der geltenden Umweltgesetzgebung entstehen oder auferlegt werden.

16.9.  Für Verbraucher gilt: Schadenersatzansprüche in Fällen leichter Fahrlässigkeit sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Personenschäden.

16.10.  Sofern, in welchem Fall auch immer, eine Pönale zu Lasten von uns vereinbart wurde, unterliegt diese dem richterlichen Mäßigungsrecht und die Geltendmachung von über die Pönale hinausgehendem Schadenersatz ist ausgeschlossen. 

17. Gerichtsstand und Rechtswahl

17.1.  Gerichtsstand
Zur Entscheidung aller aus einem Vertrag entstehenden Streitigkeiten – einschließlich einer solchen über sein Bestehen oder Nichtbestehen – wird die ausschließliche Zuständigkeit der sachlich in Betracht kommenden Gerichte an unserem Sitz vereinbart. Gerichtsstand ist somit das Bezirksgericht Judenburg bzw. das Landesgericht Leoben.

17.2.  Rechtswahl
Auf die Vertragsbeziehungen zwischen dem Kunden und uns ist immer österreichisches Recht anzuwenden. 

18. Allgemeines, weitere Bestimmungen

18.1.  Salvatorische Klausel:
Sollte eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise rechtsunwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so berührt dies nicht die Rechtswirksamkeit oder Durchführbarkeit aller anderen Geschäftsbestimmungen. Die Vertragsparteien werden die rechtsunwirksame oder undurchführbare Bestimmung durch eine wirksame und durchführbare Bestimmung ersetzen, die gemäß Inhalt und Zweck der rechtsunwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung möglichst nahe kommt.

18.2. Formerfordernis:
Änderungen oder Ergänzungen eines Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung des Schriftformerfordernisses.

18.3.  Aufrechnung:
Eine Aufrechnung gegen unsere Ansprüche mit Gegenforderungen, welcher Art auch immer, ist ausgeschlossen.

18.4.  Subunternehmer:
Der Einsatz von Subunternehmen durch uns ist stets zulässig.

18.5.  Zwingende Rechte eines Verbrauchers nach dem Konsumentenschutzgesetz (KSchG) werden durch die vorgenannten Bedingungen nicht eingeschränkt. 

19. Datenschutz

19.1.  Der Schutz der personenbezogenen Daten unserer Kunden ist uns ein wichtiges Anliegen. Die personenbezogenen Daten der Kunden werden im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften erhoben. Gleiches gilt für deren Nutzung und Verarbeitung.

19.2.  Personenbezogene Daten werden von uns gelöscht, wenn der Kunde seine Einwilligung zur Speicherung widerruft, wenn die Daten zu dem Zweck, zu dem sie
gespeichert waren, nicht mehr benötigt werden oder wenn ihre Speicherung sonst wie unzulässig geworden ist.

19.3.  Der Kunde hat das Recht, von uns schriftlich Auskunft über seine gespeicherten Daten zu verlangen. Wir werden den Kunden gerne schriftlich informieren. Sollten über den
Kunden unrichtige personenbezogene Daten gespeichert sein, werden diese korrigiert, sobald der Kunde dies von uns schriftlich anfordert.

19.4.  Wir sind stets bemüht, durch organisatorische und technische Maßnahmen die durch uns verwalteten personenbezogenen Daten unserer Kunden gegen Zugriffe Dritter zu
schützen. Bei Korrespondenz per E-Mail kann ein vollständiger Datenschutz von uns nicht gewährleistet werden.

19.5.  Die Website www.Smarthygiene.at verwendet Cookies, d. h. Daten, die auf der Festplatte des Kunden gespeichert werden. Cookies sind eine anerkannte Methode, Anwender beim erneuten Besuch zu identifizieren, sodass Sie ihre persönlichen Daten nicht erneut eingeben müssen; es wird lediglich das Cookie auf dem Computer des Kunden identifiziert. Außerdem helfen uns Cookies festzustellen, welche Bereiche dieser Website besonders nachgefragt werden. So kann diese Website besser auf die Bedürfnisse unseren Kunden abgestimmt werden. Die Speicherung von Cookies kann bei den meisten Browsern verhindert werden, indem die Einstellung „Keine Cookies akzeptieren“ gewählt wird. Auch kann der Kunde Cookies vom seinem Computer löschen. Allerdings kann es zu Funktionseinschränkungen von Web-Angeboten führen, wenn der Kunde die Cookies nicht akzeptiert. Weitere Informationen zu den Datenschutzregelungen von Smart Hygiene können unter office@smarthygiene.at angefordert werden.

19.6.  Wir verpflichten uns, keine vertraulichen Informationen, welche wir vom Kunden erhalten haben oder welche wir im Zuge der vertraglichen Leistungserbringung erfahren, an Dritte weiterzugeben. Diese Verpflichtung gilt nur für Informationen, welche der Kunde als vertraulich gekennzeichnet oder identifiziert hat.

19.7.  Die Geheimhaltungspflicht gilt nicht für Informationen, welche öffentlich bekannt waren, für Informationen, welche wir unabhängig ohne Bezug zu den vom Kunden erhaltenen Informationen entwickelt haben, oder für Informationen, welche wir von einer Drittpartei erhalten haben. Zudem verhindert die Geheimhaltungspflicht niemals, dass wir Informationen weitergeben, wenn dies vom Gesetz, einer Verordnung, welche durch eine zuständige Behörde gestellt wurde, oder von einem Gerichtshof gefordert wird. 

20. Begriffsbestimmungen

20.1.  Vereinbarung: „Vereinbarung“ bezeichnet einen rechtskräftigen Vertrag zwischen uns und dem Kunden (die Parteien) zum Verkauf bzw. zur Erbringung und dem Erwerb bzw. dem Bezug von Waren und/oder Leistungen, welche vom Kunden bestellt und von uns gemäß dieser Bedingungen akzeptiert wurden.

20.2.  Ausstattung von Smart Hygiene: „Ausstattung von Smart Hygiene“ oder kurz „Ausstattung“ bezeichnet alle Ausstattungen, die Smart Hygiene besitzt und von Smart Hygiene am oder angrenzend an das Objekt montiert oder platziert werden.

20.3.  Kunde: „Kunde“ bezeichnet die Partei der Vereinbarung, welche gemäß der Vereinbarung gegen Bezahlung Leistungen von uns erhält.

20.4. Waren: „Waren“ bezeichnet Rohmaterial, vorbereitete Produkte, einbaufertige Waren oder Halbfertigwaren, Waren, welche zum Wiederverkauf erworben wurden und Verpackungsmaterialien für die oben genannten Gegenstände.

20.5.  Mobilien: „Mobilien“ bezeichnet persönliches Eigentum des Kunden und beinhaltet zum Beispiel Möbel, Ausstattungen, Maschinen, Regale, Gondeln, usw., welche vom
Objekt entfernt werden können.

20.6.  Objekt: „Objekt“ bezeichnet die Räumlichkeiten/Geschäftsräume des Kunden, welche laut Vereinbarung Gegenstand der Schädlingsbekämpfung sind.

20.7.  Partei/Parteien: „Partei“ und/oder „Parteien“ bezeichnet Smart Hygiene oder den Kunden, oder sowohl Smart Hygiene als auch den Kunden.

20.8.  Schädlingsbekämpfung: „Schädlingsbekämpfung“ bezeichnet professionelle Maßnahmen zur Schädlingsbekämpfung durch Beratung, Nutzung von Fallen oder anderen mechanischen Maßnahmen zur Schädlingsbekämpfung und/oder chemische Behandlung gemäß den geltenden Standards und Bestimmungen.